LG Bad Soden / Neuenhain

Leichtathletik

18. Regionalpark-Volkslauf am 14. April 2019

zur Anmeldung -

Startzeit Distanz
9:40 Bambinilauf ca. 800 m
10:00 Uhr Läufer und Walker ca. 5 km und ca. 10 km

Start und Ziel

Chamäleon Beach, Am Wickerbach 3, 65439 Flörsheim; Navigationsadresse siehe Chamäleon Beach es sind dort hinreichend Parkplätze vorhanden

Strecke

Landschaftlich reizvolle Strecke durch die Weinberge, vorwiegend auf Asphalt- oder Betonwegen; die 5-km-Strecke ist dabei in die 10-km-Strecke eingebettet

Wertung und Startberechtigung

An dem genehmigten Volkslauf kann jede Person unabhängig von Vereinsmitgliedschaft teilnehmen.

Walking

Kostenlose Teilnehmerurkunden auf Wunsch (mit Zeitnahme) ohne Wettkampfcharakter

Jedermannslauf

Gesamtwertung von M/W Jugend U14 (Jg. 2006/2007 ) bis Senioren/Seniorinnen ohne Klasseneinteilung

Bambinilauf bis 10 Jahre

M/W Jugend U16 (Jg. 2004/2005), U18 (Jg. 2002 / 2003 ) und U20 (Jg. 2000 / 2001 ), Männer/Frauen

Auszeichnungen

Sachpreise für die Klassensieger, Urkunden für die 3 Erstplazierten. Für die größte teilnehmende Gruppe gibt es einen Sonderpreis.

Ergebnisliste

Ab 15. April 2019 steht die Ergebnisliste hier

Meldungen

www.lg-bsn.de/veranstaltungen/2019/regionalpark/anmeldung.hms

Meldeschluß

11. April 2019 eintreffend (Online-Anmeldung).

Bitte helfen Sie unseren Organisatoren durch Ihre unverbindliche Voranmeldung!

Nachmeldungen

Bis 1 Stunde vor Start ohne Aufschlag möglich.

Organisationsbeitrag

Teilnahmegebühr 10,00 € (nicht steuerlich absetzbar). Bambinilauf frei.

Spenden werden gerne entgegengenommen und sind steuerlich abzugsfähig, eine entsprechende Bescheinigung wird Ihnen gerne zugeschickt. Der gesamte Reinerlös wird zugunsten der Main Taunus Stiftung verwandt. Spendenquittungen stellen wir ab einer Höhe von 200,- € aus, da ansonsten der Überweisungsbeleg als Nachweis bei Kleinspenden ausreicht.

Umkleide- und Duschmöglichkeiten sowie Catering

Umkleidemöglichkeiten und Catering im Chamäleon Beach. Achtung: Keine Duschmöglichkeiten!

Maßgeblich für die Durchführung der Veranstaltung sind Satzung und Ordnungen des DLV. Keine Haftung bei Diebstahl.